Werden Sie Teil der HBP Community

Als Mitglied der HBP Community profitieren Sie von unserem Netzwerk ausgewählter Kooperationspartner und exklusiven Mehrwerten.

Werden Sie bei einem unverschuldeten Kfz-Unfall selbst zum Geschädigten, profitieren Sie als HBP-Mitglied von unserem All-in-One-Service.

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Für die Mitgliedschaft entstehen keine Kosten.

Sind Sie bereits Kunde beim HBP Beratungsinstitut?

Finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein oder der Beitragsrechnung.

Zu welchen weiteren Themen möchten Sie beraten werden? (optional)

Wir behandeln Ihre Angaben vertraulich gemäß unserer Datenschutzerklärung.

Die Kooperationspartner der HBP Community

Sie melden uns den Schaden und die weitere Abwicklung wird für Sie koordiniert.

  1. Sachverständiger

    Durch unsere Kooperation erhalten Sie bevorzugten Zugang zum PS Sachverständigenbüro – Patrick Schmidt, zertifizierter und unabhängiger Kfz-Sachverständiger. Sein Team übernimmt die Schadenaufnahme, Dokumentation und Erstellung des Gutachtens.*

  2. Rechtsanwaltskanzlei

    Nach der Schadenaufnahme erfolgt die direkte Hand-in-Hand-Übergabe an Rechtsanwältin Katharina Balzer. Sie übernimmt die rechtliche Abwicklung gegenüber der gegnerischen Versicherung und begleitet die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.**

  3. Werkstatt

    Auf Wunsch erfolgt die direkte Weiterleitung an eine geeignete Werkstatt. Alternativ werden Sie bei der fiktiven Abrechnung und Auszahlung begleitet.

  4. Ersatzfahrzeug

    Auch Ihre Ansprüche auf Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung werden im Rahmen der Schadenabwicklung berücksichtigt.

Ihr Vorteil

Ein Ansprechpartner. Bevorzugter Zugang. Hand-in-Hand-Abwicklung.

Sie profitieren vom technischen Know-how des PS Sachverständigenbüros – Patrick Schmidt, der rechtlichen Expertise von Rechtsanwältin Katharina Balzer und dem Versicherungs-Know-how der HBP Beratungsinstitut GmbH.

Die Mitgliedschaft in der HBP Community ist für Sie kostenfrei.

* Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen. Die erforderlichen Kosten trägt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung.

** Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls können Sie grundsätzlich einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche beauftragen. Die erforderlichen Rechtsanwaltskosten trägt bei vollständiger Haftung grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung.